Forderungsmanagement online
Mandanten-Intranet „Web-Akte“
- Sicherer Internetzugang für jeden zugangsberechtigten Mandanten-Mitarbeiter zu sämtlichen gespeicherten Mandanten-Akten
- Keine Zusatzsoftware erforderlich
- Forderungskonten jederzeit einsehbar und abgleichbar
- Aktenzugang durch Eingabe der vom Mandanten vergebenen Kundennummer
Mandantenbereich
Sie haben bereits Ihre
persönlichen Zugangsdaten für den Mandantenbereich?
Elektronische Aktenführung
- Automatisches Speichern der von uns erstellten Dokumente
- Scannen sämtlicher Fremddokumente
- Laufend aktualisierte Forderungskonten mit allen Zahlungsvorgängen
- Automatische Information der Mandanten durch sofortige E-Mail-Benachrichtigung bei Veränderungen in der jeweiligen Akte
- Informationsübermittlung durch Mandanten an uns in entsprechender Weise
Online-Mahnverfahren
- Nach Mandantenwünschen gestaltetes anwaltliches Mahnschreiben vorgeschaltet
- Mahn- und Vollstreckungsbescheidsantrag über sicheren Internetzugang mittels Signaturkarte beim Zentralen Mahngericht
- Korrespondenz mit Mahngericht mittels E-Mail bzw. Direktzugriff auf zentralen Gerichtsserver
- Zustellung Mahnbescheid in der Regel innerhalb einer Woche nach Antrag
- Vollstreckungsbescheid liegt ca. einen Monat nach Mahnbescheidsantrag vor
- Anspruchstitulierung neben Ratenzahlungsvereinbarung zur besseren Absicherung
Optimierte Vollstreckung
- Sicherungsvollstreckung aus noch nicht rechtskräftigen Titeln ohne Sicherheitsleistung
- Vorläufiges Zahlungsverbot (Arrestwirkung)
- Kontenpfändung unmittelbar folgend
- Vollstreckungsvergleich nur bei gesicherten Tilgungsleistungen
- Minimierung des Risikos einer Insolvenzanfechtung bei gleichzeitig hoher Erfolgsquote
- Vollständige Durchführung und Überwachung der Forderungseintreibung einschließlich Telefonkontakten zu den Schuldnern.
Ergebnis des optimierten Forderungsmanagements
- Deutliche Verbesserung der DSO (days sales outstanding)
- Schneller Forderungsausgleich nach anwaltlichem Mahnschreiben oder Ratenvereinbarung
- Erfolgreiche Forderungsbeitreibung im gerichtlichen Verfahren bzw. Zwangsvollstreckung
- Geringere Ausfallquote bei Vermögenslosigkeit oder Insolvenz
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